Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote, Preisänderungen: Unsere Angebote sind freibleibend. Sie behalten ihre Gültigkeit ohne separate Angabe während 90 Tagen. Nach Ablauf von 90 Tagen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Änderungen von Preislisten bleiben jederzeit vorbehalten.
Preise: Die genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt oder vereinbart, wie folgt: Franco Domizil bei Sendungen ab Fr. 500.- Nettowarenwert, exkl. Mehrwertsteuer, Preise in CHF, exkl. Verlege-/Montagearbeiten und Montagematerial.
Lieferfristen: Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tage der völligen Auftragsklarstellung bzw. mit dem Eingang der genehmigten Pläne. Konventionalstrafen für Lieferverzug sind ausgeschlossen, dasselbe gilt, wenn wir vom Vertrag zurücktreten.
Beanstandung, Mängel: Allfällige Beanstandungen müssen uns innerhalb 8 Tagen nach Empfang oder Montage der Ware schriftlich gemeldet werden, ansonsten gilt die Ware als angenommen. Für Transportschäden muss der Empfänger vom Transportunternehmer sofort eine schriftliche Standesaufnahme aushändigen lassen und an uns zustellen. Wir haben das Recht, uns vor Ort über die Beanstandung zu überzeugen. Für Weiterverarbeitung und Einbau von mangelhafter Ware, können keine Folgekosten geltend gemacht werden. Nur wir sind verpflichtet und berechtigt, die Mängel zu beheben, ersetzen oder abzugelten. Für den Bereich Generalunternehmung kommt die SIA Norm 118 und 271 zur Anwendung.
Zahlungsbedingungen: Ohne andere Angabe auf Rechnungen sind die Zahlungen innert 30 Tagen netto fällig.
Garantie: Wir haften während 1 Jahr ab Auslieferung für fehlerhaftes Material, sofern die Mängelrüge ohne Verzug nach Schadenbeobachtung erfolgt. Wir sind von jeder Gewährleistungspflicht befreit, wenn bei Anfrage und Bestellung keine genaue Angabe über Verwendungszweck und Einsatz gemacht wird. Für den Bereich Generalunternehmung kommt die SIA Norm 118 und 271 zur Anwendung.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der metallnachplan GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
Haftung: Die Montagehinweise und Normen sind einzuhalten. Für weiterverarbeitete Selbstmontagen von gelieferten Komponenten kann keine Haftung übernommen werden. Die örtlichen Vorschriften und Montageanweisungen sind zu beachten. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Der Unternehmer erklärt, durch Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt zu sein. Die Fertigungsmasse auf der Konstruktionsplanung sind zu prüfen. Für weiterverarbeitete Komponenten kann keine Haftung übernommen werden.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Zürich, sofern keine anderen Abmachungen getroffen sind.